Zugegeben, ich bin kein Jurist. Aber eine Sache meinte ich im Laufe meines Lebens über das Recht der Bundesrepublik Deutschland gelernt zu haben: Dass nämlich seine Grundlagen im Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz: BGB) geregelt sind. Und dass diesen Grundlagen zufolge ein Bürger nur für etwas haftbar gemacht werden kann, was er auch verschuldet hat. Eine durchaus sinnvolle Regelung, wenn man mal darüber nachdenkt. Denn wo kämen wir hin, wenn man für etwas, wofür man nicht verantwortlich ist, ins Gefängnis kommen könnte? Oder dafür Bußgelder oder Punkte in Flensburg aufgebrummt bekäme? Stellen Sie sich vor, Sie bekämen einen Behörden-Bescheid, in dem steht: „Dabei ist es rechtlich ohne Belang, ob Sie [...] ein Verschulden trifft.“ Könnte bei einem solchen Rechtsverständnis nicht jede Behörde jedem Bürger alles mögliche anhängen und abfordern?
Eine Behörde, für die dieses Rechtsverständnis anscheinend Bestandteil ihrer Standard Operating Procedures (kurz: SOP) ist, ist das Bundesverwaltungsamt in Köln. Hinter diesem nichts sagenden Namen verbirgt sich eine Institution, die unter anderem zuständig ist für Ausländerangelegenheiten, die Besoldung von Staats“dienern“, Innere Sicherheit, IT in der öffentlichen Verwaltung, Auslandsschulen – und BAföG.
BAföG? Ach ja, das bedeutet in Langform „Darlehensverwaltung und -einzug nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)“. Die wesentlichen Teile in diesem Bandwurm sind „Darlehen“ und „-ausbildung-“. Es geht um Ausbildungsdarlehen. Und zwar zinslose, nicht solche, für die man hinterher 8+% Zinsen abdrücken muss. Klingt toll, nicht? Ist auch toll. Theoretisch. In der Theorie kann man, wenn die Eltern es sich nicht leisten können, einen zur Uni oder Ausbildung zu schicken, ein Darlehen dafür von Vati Staat kriegen. Man darf nur das Konfirmandengeld nicht gespart haben, es darf kein Eigentum da sein und man sollte möglichst viele Geschwister haben, die alle noch zuhause leben und in der Ausbildung sind. Und wenn das nicht klappt, kann man immer noch „elternunabhängig“ BAföG kriegen, wenn man 6-7 Jahre lang arbeitet und Steuern zahlt. Aber egal, ob man nun durch Arbeit oder das reine Elend zu seinem Förderungsanspruch gekommen ist: Das Darlehen ist in jedem Fall zinslos.
Das heißt, das war es. Denn irgendwo auf dem Weg ist irgend einem schlauen Staats“diener“ ein Schachzug eingefallen, wie Vati Staat doch noch an den armen Würstchen verdienen kann, die auf staatliche Ausbildungsförderung angewiesen sind. Das Zauberwort lautet Rückzahlungsverzug: Wenn ein Ex-BAföG-Empfänger den Rückzahlungstermin für eine Rate um mehr als 45 Tage überschreitet, werden Zinsen erhoben. Und zwar nicht – wie man erwarten würde – von der Rate, die zu spät gezahlt wurde. Sondern von der Darlehensrestschuld, sprich: Dem gesamten, noch zurück zu zahlenden Betrag. Und da sind sie – tadaa! -, die Zinsen für das zinslose Darlehen. Und um dem Bürger gleich klar zu machen, wo er mit eventuellem Widerspruch dagegen steht, wird ihm verkündet: „Dabei ist es rechtlich ohne Belang, ob Sie an dem Zahlungsverzug ein Verschulden trifft.“
Dieser Satz ist wichtiger, als Sie glauben. Denn dieses Über-Amt, dass es zu seinen Aufgaben zählt, in Ausländervereinen und den Sparbüchern von BAföG-Empfängern herum zu spitzeln, lässt in seinen Bescheiden wissen, dass es nicht in der Lage ist, Adressänderungen innerhalb einer Abteilung von einem Standort zum anderen weiter zu geben. Erstaunlich für eine Behörde, die auch für IT in der öffentlichen Verwaltung zuständig ist, oder? Anscheinend müssen sie noch klären, was eine Datenbank ist. Wenn Sie also jemals BAföG bekommen und noch nicht alles zurück gezahlt haben, ziehen Sie besser nicht um. Wechseln Sie nicht die Bank. Verlieren Sie nicht Ihren Job. Ändern Sie am besten gar nichts. Und wenn sich das nicht vermeiden lässt, verlassen Sie sich wenigstens nicht darauf, dass Informationswege, die anderen Behörden völlig ausreichen, dieses Amt zufrieden stellen. Das tun sie nicht.
Verkneifen wir uns Spekulationen darüber, wo die Gebühren landen, die Bürgern dafür aufgebrummt werden, dass sie Angelegenheiten, die das Bundesverwaltungsamt gemeldet zu haben wünscht, nicht per Einschreiben mit Rückschein oder dem falschen Standort gemeldet haben. Denn die werden über die Verzugszinsen hinaus fällig. Pauschal. Egal „welche Kosten die Ermittlung“ [der zu meldenden Info] „tatsächlich verursacht hat“ (war da nicht was mit IT in der öffentlichen Verwaltung und Innerer Sicherheit?). Und auch hier spielt es keine Rolle, ob den Bürger ein Verschulden trifft oder nicht.
Diesen Behörden-Geniestreich muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Gebühren für etwas einzufordern, von dem man offen lässt, ob und wie man es überhaupt geleistet hat, und die Verantwortung dafür auf denjenigen abzuschieben, der blechen soll.
Ich denke, das Bundesverwaltungsamt ist ein echter Trendsetter.
Eine Behörde, für die dieses Rechtsverständnis anscheinend Bestandteil ihrer Standard Operating Procedures (kurz: SOP) ist, ist das Bundesverwaltungsamt in Köln. Hinter diesem nichts sagenden Namen verbirgt sich eine Institution, die unter anderem zuständig ist für Ausländerangelegenheiten, die Besoldung von Staats“dienern“, Innere Sicherheit, IT in der öffentlichen Verwaltung, Auslandsschulen – und BAföG.
BAföG? Ach ja, das bedeutet in Langform „Darlehensverwaltung und -einzug nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)“. Die wesentlichen Teile in diesem Bandwurm sind „Darlehen“ und „-ausbildung-“. Es geht um Ausbildungsdarlehen. Und zwar zinslose, nicht solche, für die man hinterher 8+% Zinsen abdrücken muss. Klingt toll, nicht? Ist auch toll. Theoretisch. In der Theorie kann man, wenn die Eltern es sich nicht leisten können, einen zur Uni oder Ausbildung zu schicken, ein Darlehen dafür von Vati Staat kriegen. Man darf nur das Konfirmandengeld nicht gespart haben, es darf kein Eigentum da sein und man sollte möglichst viele Geschwister haben, die alle noch zuhause leben und in der Ausbildung sind. Und wenn das nicht klappt, kann man immer noch „elternunabhängig“ BAföG kriegen, wenn man 6-7 Jahre lang arbeitet und Steuern zahlt. Aber egal, ob man nun durch Arbeit oder das reine Elend zu seinem Förderungsanspruch gekommen ist: Das Darlehen ist in jedem Fall zinslos.
Das heißt, das war es. Denn irgendwo auf dem Weg ist irgend einem schlauen Staats“diener“ ein Schachzug eingefallen, wie Vati Staat doch noch an den armen Würstchen verdienen kann, die auf staatliche Ausbildungsförderung angewiesen sind. Das Zauberwort lautet Rückzahlungsverzug: Wenn ein Ex-BAföG-Empfänger den Rückzahlungstermin für eine Rate um mehr als 45 Tage überschreitet, werden Zinsen erhoben. Und zwar nicht – wie man erwarten würde – von der Rate, die zu spät gezahlt wurde. Sondern von der Darlehensrestschuld, sprich: Dem gesamten, noch zurück zu zahlenden Betrag. Und da sind sie – tadaa! -, die Zinsen für das zinslose Darlehen. Und um dem Bürger gleich klar zu machen, wo er mit eventuellem Widerspruch dagegen steht, wird ihm verkündet: „Dabei ist es rechtlich ohne Belang, ob Sie an dem Zahlungsverzug ein Verschulden trifft.“
Dieser Satz ist wichtiger, als Sie glauben. Denn dieses Über-Amt, dass es zu seinen Aufgaben zählt, in Ausländervereinen und den Sparbüchern von BAföG-Empfängern herum zu spitzeln, lässt in seinen Bescheiden wissen, dass es nicht in der Lage ist, Adressänderungen innerhalb einer Abteilung von einem Standort zum anderen weiter zu geben. Erstaunlich für eine Behörde, die auch für IT in der öffentlichen Verwaltung zuständig ist, oder? Anscheinend müssen sie noch klären, was eine Datenbank ist. Wenn Sie also jemals BAföG bekommen und noch nicht alles zurück gezahlt haben, ziehen Sie besser nicht um. Wechseln Sie nicht die Bank. Verlieren Sie nicht Ihren Job. Ändern Sie am besten gar nichts. Und wenn sich das nicht vermeiden lässt, verlassen Sie sich wenigstens nicht darauf, dass Informationswege, die anderen Behörden völlig ausreichen, dieses Amt zufrieden stellen. Das tun sie nicht.
Verkneifen wir uns Spekulationen darüber, wo die Gebühren landen, die Bürgern dafür aufgebrummt werden, dass sie Angelegenheiten, die das Bundesverwaltungsamt gemeldet zu haben wünscht, nicht per Einschreiben mit Rückschein oder dem falschen Standort gemeldet haben. Denn die werden über die Verzugszinsen hinaus fällig. Pauschal. Egal „welche Kosten die Ermittlung“ [der zu meldenden Info] „tatsächlich verursacht hat“ (war da nicht was mit IT in der öffentlichen Verwaltung und Innerer Sicherheit?). Und auch hier spielt es keine Rolle, ob den Bürger ein Verschulden trifft oder nicht.
Diesen Behörden-Geniestreich muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Gebühren für etwas einzufordern, von dem man offen lässt, ob und wie man es überhaupt geleistet hat, und die Verantwortung dafür auf denjenigen abzuschieben, der blechen soll.
Ich denke, das Bundesverwaltungsamt ist ein echter Trendsetter.
2 Kommentare:
Liebe große Vorsitzende, wie schön dass ein neuer Post hier steht.
Ich bekomme so ein Gefühl, dass Vati Staat sich so reformiert hat, dass alle dafür zahlen müssen oder Laufereien haben, die üblichen Macken, wie wir sie von Großkonzernen her kennen.
Komisch, das bei den Bedürftigen die Beweislast immer bei Ihnen liegt, siehe Hartz IV und anderes.
Tja, es ist schon interessant, dass die größten Lasten nicht da liegen, wo das meiste Geld ist.
Liegt es vielleicht daran, dass unsere politischen Entscheidungs-Träger mit dem meisten Geld gern auf Du und Du sind/wären?
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